FAQ

Die Gothaer Stiftung wurde 2020 von der Gothaer Versicherung mit dem Ziel gegründet, nachhaltige Entwicklung über die eigene Wertschöpfungskette hinaus auch in der Gesellschaft zu fördern. Die Stiftung wird angeführt von drei gleichberechtigten, ehrenamtlichen Vorständen und erfährt Unterstützung von ebenfalls ehrenamtlichen Mitgliedern des Stiftungskuratoriums. Zur Gründung hat die Gothaer Versicherung der Stiftung Fördergelder in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung gestellt. Jährlich werden rund 0,5 Prozent des Konzerngewinns für Förderzwecke eingesetzt.

Mehr zu den Zielen

Mehr zur Organisation

Die Gothaer Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Ihr Ziel ist es, zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen, um so die Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu bewahren. Aus diesem Grund fördert die Stiftung nachhaltige Projekte, die sich der Forschung und Lehre für gesellschaftlich relevante Entwicklungen widmen, die mit Bildungsangeboten die Öffentlichkeit für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisieren und die sich auf direkte Weise für den Klima- und Umweltschutz engagieren.

Mehr zu den Förderprojekten

Die von der Gothaer Stiftung geförderten Maßnahmen und Projekte müssen den Zwecken der Stiftung entsprechen, die in der Satzung festgehalten sind. Die Stiftung verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO), Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“.

Einen Antrag auf Förderung können juristische und natürliche Personen über unser Online-Antragsformular stellen, die als gemeinnützig anerkannt sind und deren zu förderndes Projekt dem Stiftungszweck entspricht. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass Sie Ihr Projekt im beantragten und durch die Stiftung genehmigten Umfang durchführen und dabei den Kosten- und Finanzierungsplan einhalten, den Sie mit Ihrem Antrag eingereicht haben.

Über die Vergabe von Fördergeldern entscheidet dreimal jährlich unser Vorstand.

  • Anträge bis 15. April: Entscheidung bis Ende Mai
  • Anträge bis 15. Juli: Entscheidung bis Ende September
  • Anträge bis 15. November: Entscheidung bis Ende Januar

In Ausnahmefällen kann der Vorstand auch weitere Termine oder Fristen festlegen. Vorhaben, deren Beginn bereits vor Antragseingang liegt, können nicht bezuschusst werden. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Eingangs bei der Stiftung.

Falls Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von uns einen Förderbescheid, der Sie über Art, Höhe und Umfang der Förderung informiert. Diese Bewilligung kann mit Auflagen verbunden sein, wie zum Beispiel das Erreichen von Zwischenzielen. Falls wir Ihren Antrag ablehnen müssen, können wir dies leider nicht begründen.

Die bewilligte Förderung wird durch den Vorstand der Stiftung in einem Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen ausgezahlt. Davor benötigen wir einen Nachweis über die Gesamtfinanzierung des Projekts von Ihnen, beispielsweise weitere Bewilligungsbescheide. Die Fördermittel der Stiftung dürfen nur bei Bedarf und nach Vorlage eines endgültigen Verwendungsnachweises abgerufen werden, aus dem der angestrebte Erfolg und die Mittelverwendung hervorgehen. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart worden sein, benötigen wir diesen Nachweis innerhalb von zwölf Monaten. Andernfalls müssen wir bereits gezahlte Mittel zurückfordern.

Bis zum Antragsschluss benötigen wir folgende Unterlagen vollständig von Ihnen:

  • die inhaltliche Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Ihren Kosten- und Finanzierungsplan
  • einen Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister
  • einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer (nicht älter als fünf Jahre) oder eine vorläufige Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a Abs. 1 AO (nicht älter als drei Jahre)
  • eine aktuelle Kopie des Satzungszwecks

Falls wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind, werden wir Sie hierüber informieren.

Alle Presse- und Kommunikationsmaßnahmen, die mit Ihrem Projekt in Verbindung stehen, müssen mit der Stiftung möglichst frühzeitig abgestimmt werden. Dies betrifft zum Beispiel Terminvereinbarungen oder Präsentationen. Sämtliche Kommunikationsmaßnahmen, wie zum Beispiel Ihren Internetauftritt, Broschüren, Bild- und Tonaufzeichnungen oder Plakate, versehen Sie bitte deutlich sichtbar mit dem Hinweis „Mit freundlicher Unterstützung der Gothaer Stiftung“. Vor der Produktion Ihrer Kommunikationsmittel stellen Sie uns rechtzeitig einen Entwurf zur Ansicht zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Lisa Janke, E-Mail: anfrage@gothaerstiftung.de

oder Kontakt